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Energieausweis für Gebäude

Im Juli 2007 wurde durch das Bundeskabinett die neue Energieeinsparverordnung - ENEV 2007 - verabschiedet welche am 01.10.2007 in Kraft trat.
Damit wird, was für die Errichtung von Neubauten bereits seit 2004 vorgeschrieben ist, ein Energieausweis für bereits bestehende Gebäude eingeführt.

Der Energieausweis informiert Verbraucher objektiv, zeigt Einsparpotenziale auf und ermöglicht es, die energetische Qualität von Häusern bundesweit zu vergleichen.

ener

Jeder Eigentümer bzw. dessen Vertreter (Architekt, Bauträger, Makler, Verkäufer, Vermieter) müssen den Energieausweis bei Neu-Vermietung, Neu-Verpachtung, Verkauf, Leasing o. a. den möglichen Käufern, Mietern usw. vorzeigen können. Bei Neubauvorhaben wird generell ein Energieausweis ausgestellt.

Eigentümer von selbst genutzten Häusern (ohne Vermietung und Verpachtung, ohne Verkaufsabsichten) benötigen keinen Energieausweis !

Das gleiche gilt für denkmalgeschützte Gebäude.

Zeitplan für den Energieausweis:

  • seit 2004    - Neubauten (heute schon Pflicht)
  • 01.07.2008 - Wohngebäude bis Baujahr 1965
  • 01.01.2009 - Wohngebäude nach Baujahr 1965
  • 01.07.2009 - Nichtwohngebäude (ab dann müssen in öffentlichen Gebäuden mit regelmäßigem Publikumsverkehr auch Energieausweise gut sichtbar ausgehängt werden.

In Immobilienanzeigen soll künftig so selbstverständlich mit der Energieeffizienz von Gebäuden geworben werden, wie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst Praxis ist.

Welche Gebäude benötigen welchen Energieausweis

    • Neubau: bedarfsorientierter Energieausweis ab sofort.
    • Häuser nach umfassender Sanierung (mehr als 50 Prozent der Gebäudehülle wurde verändert) und/oder Modernisierung mit öffentlichen Mitteln: bedarfsorientierter Energieausweis ab sofort.
    • Häuser mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1965 errichtet wurden: bedarfsorientierter Energieausweis ab 1.7.2008.
    • Häuser mit bis zu vier Wohnungen, die nach 1965 bis Ende 1977 errichtet wurden: bedarfsorientierter Energieausweis ab 1. Juli 2008
    • Häuser, die nach 1978 errichtet wurden oder die mehr als vier Wohnungen haben: Wahlfreiheit zwischen bedarfsorientiertem und verbrauchsorientiertem Energieausweis.

Bedarfsorientierter Energieausweis, Energieausweis nach Energiebedarf

Für den bedarfsorientierten Energieausweis [Ausstellung auf der Grundlage des Energiebedarfs] wird, in einem vorgegeben Berechnungsverfahren, der Energiebedarf des Gebäudes berechnet.

Grundlagen für die Berechnung des bedarfsorientierten Energieausweis sind :

  • beheiztes Gebäudevolumen
  • Fläche aller Bauteile wie :
    • Außenwände
    • Dachflächen
    • beheizte und unbeheizte Decken
    • Fenster und Türen
  • Art und Konstruktion von Baumaterialien und Bauteilen
  • Klimadaten wie Außentemperatur
  • geografische Lage
  • Luftwechselrate
  • solare Gewinne
  • Daten der Heizungsanlage

Der bedarfsorientierte Energieausweis gilt für das gesamte Gebäude.

Verbrauchsorientierter Energieausweis, Energieausweis nach Energieverbrauch

Für den verbrauchsorientierten Energieausweis [Ausstellung auf der Grundlage des Energieverbrauchs] wird auf der Grundlage der letzten 3 Jahre, der Energieverbrauch, unter Berücksichtigung eines witterungsbereinigten Energieverbrauchskennwert, berechnet.

Grundlagen für die Berechnung des verbrauchsorientierten Energieausweis sind :

  • Verbrauchsdaten aus Heizkostenabrechnungen
  • Abrechnungen von Energielieferanten
  • Verbrauchsmessungen
  • Der verbrauchsorientierte Energieausweis gilt für das gesamte Gebäude.

Wohngebäude

Der Energieverbrauch für Heizung und zentrale Warmwasserbereitung wird ermittelt und in Kilowattstunden (KWH) pro Jahr und Quadratmeter Gebäudenutzfläche angegeben.

Nichtwohngebäude

Der Energieverbrauch für Heizung, Warmwasserbereitung, Kühlung, Lüftung und eingebaute Beleuchtung wird ermittelt und in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Nettogrundfläche angegeben.

Kosten Energieausweis:

Die Kosten für den Energieausweis sind abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten des Gebäudes und beinhalten neben der Erstellung des Energieausweises, die Vor-Ort-Begehung.

Anzahl Wohneinheiten (WE)

Kosten
Bedarfsbasierter Energieausweis*

Kosten
Verbrauchsbasierter Energieausweis*

Ein-/Zweifamilienhaus

ab 300 €*

75 €*

Mehrfamilienhaus bis 6 WE

ab 450 €*

125 €*

Mehrfamilienhaus bis 15 WE

ab 600 €*

300 €*

Mehrfamilienhaus über 15 WE

nach Vereinbarung

nach Vereinbarung

 

Nichtwohngebäude

 

nach Vereinbarung

nach Vereinbarung

* seit Mai 2014 zuzüglich Kosten für die Registriernummer

 
Die angegebenen Preise setzen das Vorhandensein eines vollständigen aktuellen Plansatzes (bzw. die lückenlosen Verbrauchsabrechnungen der letzten 3 Jahre für einen verbrauchsbasierten Energiepass) des Gebäudes voraus.

Des Weiteren handelt es sich bei den angegebenen Kosten um unverbindliche Richtpreise inklusiv der gesetzlichen MwSt. von derzeit 19%.

Um ein unverbindliches Angebot zu erhalten, schreiben Sie bitte einfach eine Mail. Ich setze mich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung. 


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